Lernförderung als Privatleistung

 

Lerntherapie/förderung ist eine Privatleistung, die  den Eltern in Rechnung gestellt wird. Lerntherapeuten, die mit dem Jugendamt kooperieren, müssen sehr viel mehr unbezahlte Zeit für das Verfassen von Förderplänen und Berichten einplanen als dies in einer privat finanzierten Lerntherapie üblich ist, deshalb habe ich mich für die private Lernförderung entschieden.

 

 

Eltern können Ausgaben für eine Lerntherapie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Hier sind die Regelungen je nach Amt und Sachbearbeiter unterschiedlich. Um ganz sicher zu gehen, sollten sie sich bei ihrem zuständigen Finanzamt erkundigen.

 

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© Claudia Hartl-Blisse Volle Kraft voraus! Und fit für die Schule!

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