LRS Therapie/Dyskalkulie Therapie

 "Volle Kraft voraus" ist beim Landratsamt München anerkannt.

Somit können Kinder, die im Landkreis München leben und zum Personenkreis des § 35a SGB VIII zählen, eine Kostenübernahme erhalten. 

 

Diese "Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII" muss beim Landratsamt beantragt werden. Hier werden verschiedene Nachweise gefordert, u.a. eine aktuelle  Testung und ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, Eltern- und Lehrerauskünfte, Atteste von Augen- und Ohrenärzten.

 

Eine Therapie als "Selbstzahler" ist selbstverständlich auch möglich.

Wessen wir am meisten im Leben bedürfen, ist jemand, der uns dazu bringt, das zu sein, wozu wir fähig sind.“                                  Ralph W. Emerson

Druckversion | Sitemap
© Claudia Hartl-Blisse Volle Kraft voraus! Und fit für die Schule!

Anrufen

E-Mail

Anfahrt