"Volle Kraft voraus" ist beim Landratsamt München anerkannt.
Somit können Kinder, die im Landkreis München leben und zum Personenkreis des § 35a SGB VIII zählen, eine Kostenübernahme erhalten.
Diese "Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII" muss beim Landratsamt beantragt werden. Hier werden verschiedene Nachweise gefordert, u.a. eine aktuelle Testung und ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, Eltern- und Lehrerauskünfte, Atteste von Augen- und Ohrenärzten.
Eine Therapie als "Selbstzahler" ist selbstverständlich auch möglich.
" Wessen wir am meisten im Leben bedürfen, ist jemand, der uns dazu bringt, das zu sein, wozu wir fähig sind.“ Ralph W. Emerson
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