LRS Therapie/Dyskalkulie Therapie

"Volle Kraft voraus" ist beim Landratsamt München anerkannt.  

Somit können Kinder, die im Landkreis München leben und zum Personenkreis des § 35a SGB VIII zählen, eine Kostenübernahme erhalten. 

 

Diese "Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII" muss beim Landratsamt beantragt werden. Hier werden verschiedene Nachweise gefordert, u.a. eine aktuelle  Testung und ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, Eltern- und Lehrerauskünfte, Atteste von Augen- und Ohrenärzten.

 

Eine Therapie als "Selbstzahler" ist selbstverständlich auch möglich.

" Wessen wir am meisten im Leben bedürfen, ist jemand, der uns dazu bringt, das zu sein, wozu wir fähig sind.“                                  Ralph W. Emerson

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© Claudia Hartl-Blisse Volle Kraft voraus! Und fit für die Schule!

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