Nachteilsausgleich

 

Für das Fach Deutsch ist es in Bayern möglich einen Nachteilsausgleich für das Kind zu erwirken. Im Fach Mathematik bisher leider in Bayern nicht möglich.

 

 

Was bedeutet Nachteilsausgleich?

 

Bei einem Nachteilsausgleich geht es darum, Schüler und Schülerinnen so zu unterstützen und zu bewerten, dass sie trotz ihrer Beeinträchtigung ihren sonstigen Begabungen gemäße Leistungen in den verschiedenen Schulfächern erbringen können. Die Regelungen im Bereich LRS und Rechenschwäche sind vom Prinzip her vergleichbar mit den Möglichkeiten der zusätzlichen schulischen Unterstützung von Kindern mit Behinderungen. Lesen Sie hierzu die Empfehlungen des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. zum schulischen Nachteilsausgleich in den Bereichen Sprache, Hören, Sehen, körperliche/motorische Entwicklung, emotionale/soziale Entwicklung und Autismus.

Quelle: Christine Falk-Frühbrodt M.A. (IFLW vom 15.6.2016)

 

Bitte hacken Sie immer beim Lehrer genau nach, wie er Ihr Kind unterstützt und holen Sie das Beste heraus. Nur gemeinsam mit der Lehrkraft können Sie Ihrem Kind optimal helfen. Suchen Sie immer wieder das Gespräch und lassen Sie nicht locker.

 

 

Was bedeutet Notenschutz?

 

Wird eine Lese-Rechtschreibstörung förmlich festgestellt und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers berücksichtigt, kann Notenschutz greifen. Dabei werden die Rechtschreibleistungen im Fach Deutsch, in den Fremdsprachen und in den übrigen Schulfächern entweder zurückhaltend gewichtet oder nicht bewertet. So kann beispielsweise auf den sonst bei Rechtschreibfehlern üblichen Punktabzug in Klausuren der Oberstufe verzichtet werden. Diese Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung lassen sich mit Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) rechtlich begründen. Darin steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“                                    

Quelle: Christine Falk-Frühbrodt M.A. (IFLW vom 15.6.2016)

 

Bitte achten Sie darauf, dass dieser Notenschutz für alle Fächer angewendet wird. Auch in Mathematik, HSU, ... sollte dieser greifen.

 

 

Wie bekomme ich einen Nachteilsausgleich?

 

Was kann ich tun um einen  Nachteilsausgleichs zu bekommen oder eine möglichen Kostenübernahme der Förderung durch das Jugendamt?

 

Für einen Nachteilsausgleich reicht meist der Schulpsychiater.

Bitte fragen Sie in Ihrem konkreten Fall in der Schule Ihres Kindes nach.

 

Der Facharzt (Kinder- und Jugendpsychiater, Fachärzte in Kinderkliniken oder ähnlich spezialisierte Fachleute) untersucht die Allgemeinbegabung Ihres Kindes (Intelligenztest), seine schulischen Fertigkeiten (Lese-, Rechtschreib- und Rechentests), seine Konzentrationsfähigkeit (Aufmerksamkeitstests), seine körperliche Verfassung (medizinische Untersuchung), seine emotionale Befindlichkeit (projektive Tests) und seine soziale Situation (objektivierende Verfahren). Zu diesen Methoden kommen – wie bei allen Untersuchungen –

die Erhebung der Vorgeschichte, die systematische Beobachtung, das medizinisch-psychologische Hintergrundwissen und die Spezialkenntnisse hinzu.

 

Anhand der Untersuchungsergebnisse erfolgen die fachlichen Empfehlungen und es wird ein Gutachten erstellt.

 

 

Was bringt ihrem Kinder der Nachteilsausgleich?

 

Er bringt Entlastung in ihre Familien und verschafft ihnen und ihrem Kind Zeit. Nutzen sie die gewonnene Entspannung um das Lernproblem in Ruhe anzugehen. Der Nachteilsausgleich ist ein Mittel zum Zweck und sollte idealerweise auch hierfür genutzt werden. 

 

 

Nachteilsausgleich und Notenschutz Link IFLW

 

 

 

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