LRS Therapie

Kosten für eine Legasthenietherapie werden leider nicht von der Krankenkasse übernommen. Allerdings: "Volle Kraft voraus" ist beim Landratsamt München anerkannt. Somit können Kinder, die im Landkreis München leben und zum Personenkreis des § 35a SGB VIII zählen, eine Kostenübernahme erhalten.

Diese "Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII" muss beim Landratsamt beantragt werden. Hier werden verschiedene Nachweise gefordert, u.a. eine aktuelle  Testung und ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, Eltern- und Lehrerauskünfte, Atteste von Augen- und Ohrenärzten.

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt bin ich gerne behilflich und   berate Sie auch im Vorfeld über die individuellen Erfolgsaussichten eines   solchen Antrags.

Eine Therapie als "Selbstzahler" ist selbstverständlich immer möglich.

Wessen wir am meisten im Leben bedürfen, ist jemand, der uns dazu bringt, das zu sein, wozu wir fähig sind.“                                  Ralph W. Emerson

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© Claudia Hartl-Blisse Volle Kraft voraus! Und fit für die Schule!

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